der Firma 3DPrint+Repair (Inh. Dominik Schnitzer, im Folgenden „Auftragnehmer“) für die Erstellung von 3D-gedruckten Objekten.
(Stand 12/2018)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Auftraggebern, die Verbraucher sind wie auch gegenüber Unternehmern. Ein Verbraucher ist (§ 13 BGB) jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist (§ 14 BGB) eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer oder Unternehmung gilt: für sämtliche (auch zukünftige) Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende Bedingungen müssen vor Abgabe und Annahme des Auftragsgegenstandes schriftlich, mit Unterschrift des Inhabers anerkannt werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Auftragnehmer nimmt das Auftragsangebot des Auftragsgebers durch Bestätigung per E-Mail oder durch Lieferung der bestellten Ware an. Teilt der Auftragnehmer einen Preis für ein vom Auftraggeber angefragtes 3D-Objekt mit, liegt darin kein rechtlich wirksames Angebot des Auftragnehmers vor. Erst mit der darauf folgenden Bestellung, gibt der Auftraggeber ein verbindliches Auftragsangebot ab.
2.2. Sowohl zum Angebot zugehörigen Unterlagen (Dateien, Abbildungen, Technische Zeichnungen, etc.) und darin oder im Angebot enthaltene technische Daten (Gewichtsangaben, Maßangaben etc.), als auch Verweise und Bezüge auf betriebliche- oder überbetriebliche Normen und Spezifikationen(DIN-Normen etc.) sind nur annähernd maßgebend und stellen keine Zusicherung der Eigenschaften des Auftragsgegenstandes dar.
3. Fertigung und Lieferung der Teile, Eigentumsvorbehalt
3.1. Der Auftragnehmer beginnt mit der Herstellung des Auftragsgegenstandes nach erteilter Auftragsbestätigung oder nach Zahlungseingang vom Auftraggeber.
3.2. Die Prüfung der Konstruktion auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Eignung für den vom Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszweck unter Berücksichtigung der technischen Rahmenbedingungen bei der Herstellung der 3D-Objekte auf der zum Einsatz kommenden 3D-Druck Technologie, obliegt dem Auftraggeber in Eigenverantwortung.
3.3. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber nicht über die Konstruktion oder die Verwendung der Teile, sofern nicht ausdrücklich im Angebot spezifiziert. Eine Kontrolle, Verbesserung oder Erweiterung der Konstruktion und Spezifikation durch den Auftragnehmer, erfolgt nicht. Etwaige Fehler in der Konstruktion und der Datenaufbereitung sind in der Verantwortung des Auftraggebers. Die 3D-Objekte werden entsprechend der Konstruktion des Auftraggebers gefertigt und bilden die von Ihm erstellten und maschinenlesbaren Daten ab.
3.4. Ist der Auftraggeber eine Unternehmung, geht die Gefahr auf ihn über, sobald der Auftragnehmer die Lieferung an einen Versanddienstleister oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe der Lieferung an ihn über.
3.5. Wenn eine Laufzeit nicht ausdrücklich in der Bestellbestätigung zugesichert oder vereinbart wurde, gelten die Laufzeiten als unverbindlich. Bei Nennung auf einen verbindlichen Liefertermins wird keine Haftung, für durch einen Versanddienstleister verursachten Lieferverzug, übernommen.
3.6. Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers, bis zu ihrer vollständigen Bezahlung.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Forderungen des Auftragnehmers sind zahlbar ohne Abzug in EURO.
4.2. Wenn nicht gesondert Vereinbart beinhalten die im Angebot oder Rechnung angegebenen Versandpauschalen die Aufwendungen für Verpackungs- und Polstermaterial, Porto, Verschleiß, Arbeits- und Wege Zeit bis zu dem für den Weitertransport beauftragten Versanddienstleister.
4.3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten vom Auftragnehmer anerkannt wurden. Die Befugnis und das Recht auf Zurückbehaltung kann der Auftraggeber nur insofern ausüben, als das sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Widerrufsrecht
5.1 Der Auftraggeber hat nach § 312d Abs. 4 Nr.1 BGB kein Anspruch auf Widerrufsrecht, da die 3D-Objekte individuell nach Vorgaben des Auftraggebers gefertigt werden.
6. Untersagte 3D-Objekte
6.1. Es ist dem Auftraggeber untersagt, Druck-Objekte bei dem Auftragnehmer anzufragen, die:
6.1.1. gegen Rechte Dritter, insbesondere gegen Gebrauchsmuster, Patent-, Urheber- oder Markenrechte verstoßen.
6.1.2. gegen behördliche oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, wie zum Bsp. gegen:
§ 130 StGB (Volksverhetzung),
§ 204 StGB (Verwertung fremder Geheimnisse),
§ 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen),
§ 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
6.1.3. Nachbildungen von Waffen sind oder dafür gehalten werden können,
6.1.4. gegen allgemein gültige „guten Sitten“ verstoßen.
6.2. Bei Verstoß des Auftraggebers gegen seine vertraglichen Pflichten, kann der Auftragnehmer die Herstellung und Auslieferung des Bauteils teilweise oder ganz, endgültig oder vorläufig unterbrechen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Auswahl der Maßnahme wird der Auftragnehmer sowohl die Art und den Umfang der Pflichtverletzung, als auch die Interessen Auftraggebers berücksichtigen.
6.3. Wenn nachvollziehbar eine Rechtsverletzung durch Dritte durch die Herstellung des Auftragsgegenstandes durch den Auftragnehmer daliegt oder wenn Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung des Auftraggebers vorliegen, Ist der Auftragnehmer zu einer Unterbrechung berechtigt. Inwieweit die geltend gemachte Rechtsverletzung begründet ist, muss vom Auftragnehmer nicht geprüft werden. Die rechtliche Verteidigung obliegt dem Auftraggeber.
6.4. Im Falle einer Unterbrechung wird der Auftraggeber unmittelbar von dem Auftragnehmer drüber informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
6.5. Der Auftragnehmer wird durch den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen freigestellt, die Dritte gegen den Auftragnehmer aufgrund einer Pflichtverletzung des Auftraggebers gemäß Ziffer 4.1 geltend machen und sämtliche dadurch für den Auftragnehmer entstandenen Schäden und Aufwendungen ersetzen.
7. Haftung
7.1. Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist seine Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Auftragnehmer haftet jedoch unbeschränkt für schuldhaft von ihm verursachte Schäden des Auftraggebers an Gesundheit, Leib und Leben sowie für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und das Fehlen garantierter Beschaffenheit.
7.2. Bei einem Auftraggeber der zudem Unternehmer ist, gilt eine Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz, die nicht auf einem Mangel der Ware beruhen, von einem Jahr. Die gesetzliche Verjährung von Ansprüchen wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Verletzung von Körper und Gesundheit und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bleibt unberührt.
7.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz des Auftragnehmers bleibt unberührt.
8. Ansprüche wegen eines Mangels der Ware
8.1. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Ansprüche.
8.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt ferner:
8.2.1. die handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB des Auftraggebers.
8.2.2. Wird gegen Auftraggeber von einem Verbraucher oder von einer Unternehmung aufgrund eines Mangels der Ware ein Anspruch erhoben, besteht unverzügliche Anzeigepflicht gegenüber dem Auftragnehmer. Ein Rückgriff gegen den Auftragnehmer ist nur insoweit möglich, wenn keine über die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche hinausgehende Vereinbarung zwischen Auftraggeber und seinem Abnehmer besteht.
8.2.3. Die Verjährungsfrist für einen Mangelanspruch des Auftraggebers an der Ware beträgt ein Jahr. Für Schadensersatzansprüche, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens gerichtet oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, gilt dies nicht. § 479 Abs.1 BGB bleibt ebenfalls unberührt.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Datenschutz, salvatorische Klausel
9.1. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.
9.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart; der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, Klage am Sitz des Auftraggebers zu erheben.
9.3. Die erhobenen Daten des Auftraggebers, dienen dem Auftragnehmer zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses, der weiteren Verarbeitung und Nutzung zur Leistungs- und Servicesteigerung und zur Werbedarstellung als Referenz. Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers müssen gesondert und schriftlich vereinbart werden.
9.4. Sind oder wurden, ein oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit übriger Bedingungen unberührt.